
Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen
1. Vertragsabschluss
Die Reservation der Süftenenhütte wird dem Mieter per E-Mail bestätigt. Gleichzeitig wird der Mietvertrag und die allgemeinen Vertragsbedingungen zugestellt.
Mit dieser Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig. Der Mietvertrag ist innert gleicher Frist unterschrieben an den Vermieter zu retournieren.
Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht fristgerecht beim Vermieter ein oder bleibt die fristgerechte Anzahlung aus, so kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Es werden die Annullierungskosten zur sofortigen Zahlung durch den Mieter fällig (vgl. Ziff. 6). Gleiches gilt, wenn eine Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder widerrufen wird.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Buchungsbestätigung einer Reservation durch den Mieter wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig (vgl. Ziff. 1).
Nach Mietende erfolgt die Endabrechnung, welche insbesondere die im Mietpreis nicht inbegriffenen Nebenkosten für Holz und allfällige End- oder Nachreinigung enthält. Die Endabrechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Allfällige Kosten für Parkgebühren, Gepäcktransport im Winter, Miete von Winterausrüstung etc. sind vom Mieter mit den Drittanbietern zu vereinbaren und diesen direkt zu begleichen.
3. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen
Die Reservation der Süftenenhütte wird dem Mieter per E-Mail bestätigt. Gleichzeitig wird der Mietvertrag und die allgemeinen Vertragsbedingungen zugestellt.
Mit dieser Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig. Der Mietvertrag ist innert gleicher Frist unterschrieben an den Vermieter zu retournieren.
Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht fristgerecht beim Vermieter ein oder bleibt die fristgerechte Anzahlung aus, so kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Es werden die Annullierungskosten zur sofortigen Zahlung durch den Mieter fällig (vgl. Ziff. 6). Gleiches gilt, wenn eine Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder widerrufen wird.
2. Zahlungsbedingungen
Mit Buchungsbestätigung einer Reservation durch den Mieter wird eine Anzahlung von CHF 500.- zur Zahlung innert 10 Tagen fällig (vgl. Ziff. 1).
Nach Mietende erfolgt die Endabrechnung, welche insbesondere die im Mietpreis nicht inbegriffenen Nebenkosten für Holz und allfällige End- oder Nachreinigung enthält. Die Endabrechnung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Allfällige Kosten für Parkgebühren, Gepäcktransport im Winter, Miete von Winterausrüstung etc. sind vom Mieter mit den Drittanbietern zu vereinbaren und diesen direkt zu begleichen.
3. Übergabe des Mietobjektes, Beanstandungen
Sofern nicht anderes vereinbart, kann das Mietobjekt ab 14 Uhr am Anreisetag bezogen werden. Check out ist spätestens um 12:30 am Abreisetag. Bei gebuchter Endreinigung endet die Mietdauer um 11:00. Eine spätere Abreise ist nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen, andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der Mietzins im vollen Umfang geschuldet.
4. Sorgfältiger Gebrauch, Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung kann auf der Homepage sowie vor Ort im Mietobjekt eingesehen werden. Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Personenanzahl belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden.
Sofern die Zufahrtsstrasse nicht wegen Wintersports geschlossen ist, darf mit Fahrzeugen für den Güterumschlag bis zum Mietobjekt gefahren werden. Die Fahrzeuge sind hernach auf dem öffentlichen Parkplatz abzustellen und dürfen nicht neben der Hütte geparkt werden.
Verstösst der Mieter oder seine Gäste in schwerer Weise gegen die gegen diese Verpflichtungen oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personenanzahl belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Küche sowie des Kücheninventars (einschliesslich Geschirr, Besteck, Kühlschrank und Tiefkühler).
Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 60 Tage vor Miettermin: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr
60 bis 31 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises, mindestens CHF 500.-
unter 30 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes Mietzins geschuldet.
Bei Mietern die Kurse oder Seminare anbieten, können durch Vereinbarung mit dem Vermieter Anpassungen der Annullierungsbedingungen vorgenommen werden.
Erfolgt eine Annullierung seitens des Vermieters, wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet. Eine Entschädigung ist höchstens im Umfang der Anzahlung geschuldet, jegliche weitere Haftung des Vermieters wird wegbedungen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen, andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der Mietzins im vollen Umfang geschuldet.
4. Sorgfältiger Gebrauch, Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Die Hausordnung kann auf der Homepage sowie vor Ort im Mietobjekt eingesehen werden. Bei allfälligen Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Personenanzahl belegt werden. Haustiere sind nicht erlaubt, ausser es sei mit dem Vermieter ausdrücklich vereinbart worden.
Sofern die Zufahrtsstrasse nicht wegen Wintersports geschlossen ist, darf mit Fahrzeugen für den Güterumschlag bis zum Mietobjekt gefahren werden. Die Fahrzeuge sind hernach auf dem öffentlichen Parkplatz abzustellen und dürfen nicht neben der Hütte geparkt werden.
Verstösst der Mieter oder seine Gäste in schwerer Weise gegen die gegen diese Verpflichtungen oder wird das Mietobjekt mit mehr als der vertraglich vereinbarten Personenanzahl belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Falle bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
5. Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Das Mietobjekt ist vor der Rückgabe zu reinigen. Diese Verpflichtung entfällt nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Vermieter vereinbart worden ist. Ist die Endreinigung im Mietpreis inbegriffen oder zusätzlich vereinbart worden, so obliegt dem Mieter gleichwohl die Reinigung der Küche sowie des Kücheninventars (einschliesslich Geschirr, Besteck, Kühlschrank und Tiefkühler).
Wird das Mietobjekt in ungereinigtem oder nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann der Vermieter die Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen der Einrichtung und fehlendes Inventar usw. ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Annullierung und vorzeitige Rückgabe des Mietobjektes
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
bis 60 Tage vor Miettermin: CHF 50.- Bearbeitungsgebühr
60 bis 31 Tage vor Anreise: 40 % des Mietpreises, mindestens CHF 500.-
unter 30 Tage vor Anreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises
Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietobjektes Mietzins geschuldet.
Bei Mietern die Kurse oder Seminare anbieten, können durch Vereinbarung mit dem Vermieter Anpassungen der Annullierungsbedingungen vorgenommen werden.
Erfolgt eine Annullierung seitens des Vermieters, wird die Anzahlung vollumfänglich zurückerstattet. Eine Entschädigung ist höchstens im Umfang der Anzahlung geschuldet, jegliche weitere Haftung des Vermieters wird wegbedungen.
7. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.